Ich bin rechtsschutzversichert – kann ich von meiner Versicherung statt einer juristischen Beratung oder einer anwaltlichen Vertretung die Finanzierung einer Mediation verlangen? Herr S. Lander*, Riehen

Jede Rechtsschutzversicherung hat ihre eigenen Bestimmungen und Vorgehensweisen. Allenfalls wird eine Mediation explizit als alternative zur juristischen Beratung und/oder anwaltlichen Vertretung erwähnt in diesem Fall würde ein rechtsanspruch auf Finanzierung einer Mediation bestehen. Falls kein anspruch besteht, raten wir ihnen, ihre Versicherung anzufragen, ob die Kosten übernommen werden. Denkbar ist, dass entweder eine Mediation oder eine anwaltliche Vertretung finanziert wird. Bei Bedarf wird ihnen die rechtsschutzversicherung eine Mediatorin oder einen Mediator vorschlagen. Damit eine definitive Kostengutsprache erteilt werden kann, sind aber vor allem zwei Punkte wichtig: Wird die Mediation von beiden Parteien gewünscht und macht sie im konkreten Fall sinn? Für das gelingen einer Mediation wird vorausgesetzt, dass beide Parteien aus eigenem Willen diesen Weg gehen. in einigen Fällen kann es zudem aus inhaltlichen gründen notwendig sein, eine Mediation nur parallel zum juristischen Weg zu führen – zum Beispiel bei belastenden strafdelikten. *Name geändert

MEDIATORIN lic. iur, Juristin