Bei einer Scheidung vor Gericht werden auch die Kinder angehört – wie ist das in der Mediation?
Frau Vetter*, Basel
Auch bei einer Mediation gibt es eine Kindersitzung, an der die Kinder sagen können, was ihnen im Zusammenhang mit der neuen Situation wichtig ist. Im Gegensatz zum Gericht sind bei Mediationen des Mediations-Teams Basel die Eltern dabei anwesend und dürfen (nur) zuhören. Mit den Eltern wird vorher abgesprochen, wie die Kindersitzung abläuft und dass der Mediator einleitend zum Beispiel erklärt, dass die Eltern ihre Wohnsituation ändern und nicht mehr zusammen wohnen möchten. Dass sie aber nicht vor Gericht gegeneinander streiten, sondern eine Lösung finden wollen, die für alle und besonders für die Kinder gut ist. Deshalb dürfen die Kinder in dieser Sitzung sagen, was ihnen für ein solches neues Wohnen in zwei Wohnungen wichtig ist. Es wird auch erwähnt, dass die Mediatorin alles notieren wird, aber die Eltern dann gemeinsam in einer nächsten Sitzung entscheiden. Zudem wird probiert, den Kindern gegenüber zu erklären, dass auf keinen Fall sie schuld sind an der Situation, sondern dass es eine Sache zwischen den Erwachsenen ist. Unserer Erfahrung nach äussern sich die Kinder sehr gern und offen, zum Beispiel Wünsche, wie dass ein bestimmter Turnbeutel dann zweimal da sein müsste, für den Fall, dass man ihn vergisst dass sie sich wünschen, den Elternteil, bei dem sie nicht wohnen, auch zwischendurch einmal anrufen zu können, dass ihnen in Bezug auf die Wohnsituation die Nähe zu ihrem eigenen Freundeskreis wichtig ist oder ein eigenes Zimmer, aber auch, dass die Eltern nicht schlecht über einander reden. Kindersitzungen dauern in der Regel nicht länger als eine Dreiviertelstunde. Danach wird mit den Eltern weitergearbeitet. Häufig erleben wir, dass Eltern in der Kindersitzung Substanzielles für sich hören und annehmen und die Kindersitzungen so auf eine gute Art zur Klärung schwieriger Punkte beitragen können, ohne Entscheide übernehmen zu dürfen.
*Name geändert